Hinsichtlich des Gegenstands der Analyse liegt ein besonderer Fokus zum einen auf den aktuellen bzw. absehbaren technologischen
Entwicklungen der modernen Gensequenzierung. Genetische Daten gelten sowohl im Verständnis der Bevölkerung als auch datenschutz-
und medizinrechtlich als besonders "sensibel"; wegen ihres Potentials für soziale Diskriminierung und Stigmatisierung hat sich der
Gesetzgeber zur einer umfänglichen spezialgesetzlichen Regelung auf der gedanklichen Grundlage des sog. "Exzeptionalismus"
veranlasst gesehen. Schon die anhaltende Kritik hieran aus Ärzteschaft, Human- und Molekularer Genetik lässt allerdings zweifeln,
ob sich die gesetzten Vorgaben auf Dauer halten lassen werden; hinzu kommt die bisher bewusst ungeregelt gebliebene Materie der
genetischen Forschung, für die eine evtl. Anerkennung des Rechts auf Nichtwissen absehbar gesteigerte Anwendungsschwierigkeiten
und Folgefragen nach sich ziehen würde. Die zunehmende Einbeziehung der Genetik auch in klinischen Arzneimittelprüfungen
("Pharmakogenetik"), die in Aussicht stehenden neuen Testverfahren in der Pränataldiagnostik ("Trisomie 21 per Bluttest") und die
allgemeine Entwicklung der Gesundheitsversorgung in Richtung einer "personalisierten" bzw. "individualisierten Medizin" zeigt,
dass die aufgeworfenen Fragen von hoher Aktualität und praktischer Relevanz sind. Denn Kenntnis oder Nichtkenntnis der eigenen
genetischen Krankheitsdisposition haben unabänderliche Auswirkungen auf Lebensgestaltung und Selbstwahrnehmung des Betroffenen
und besitzen damit maßgebliche Bedeutung.