Die im Programm der Abschlusskonferenz (s. PDF am rechten Rand) vorgestellten Leitlinien sollen in der Juniausgabe der Zeitschrift Medizinrecht veröffentlicht werden.
Im Rahmen der zweiten Fallkonferenz des Projekts am 30. Juni 2014 wurde die Bedeutung des Rechts auf Nichtwissen insbesondere für Teilnehmende an Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der psychiatrischen Genetik in den Fokus gerückt. Mit den Projektbeteiligten diskutierten zahlreiche Gäste über die Möglichkeit, ein Gleichgewicht zwischen ärztlicher Fürsorge und informierter Selbstbestimmung bei der besonders vulnerablen Gruppe der Psychiatriepatienten zu erreichen. Die im interdisziplinären Dialog aufgeworfenen Fragen bilden den weiteren Forschungsauftrag ab und sollen im Zuge der geplanten dritten Fallkonferenz mit ersten tragfähigen Lösungskonzepten verbunden werden.
Am 24. Februar 2014 fand - organisiert von den Projektpartnern der Humangenetik - die erste Fallkonferenz des Projekts in den Räumlichkeiten des Instituts für Humangenetik der Universität Göttingen statt. Nach der Vorstellung der erarbeiteten normativen Grundlagen im Workshop wurden diese nun interdisziplinär an realen Fällen der humangenetischen Praxis angewandt und erprobt. Mögliche konkrete sowie abstrahierbare Lösungen und Argumentationsmodelle für die vorgestellten konfliktträchtigen Fallszenarien wurden intensiv erörtert. Rechts finden Sie die Power-Point-Präsentation zu den vorgestellten und diskutierten Sachverhalten. Wir freuen uns auf die kommende Fallkonferenz mit dem Schwerpunktthema psychiatrische Genetik!
Am 9. September 2013 wurde im Heyne-Haus in Göttingen der erste Workshop des Projekts veranstaltet. Aus der Perspektive von Recht und Ethik wurden (vorläufige) normative Resultate zur Verankerung und Geltungskraft des Rechts auf Nichtwissen vorgetragen. Zum Download bereit stehend finden Sie rechts das Programm. Wir danken allen Teilnehmenden für lebhafte Diskussionen zum "Recht auf Nichtwissen" und anregende Gespräche in den Pausen.