Normatives Fundament und anwendungs-praktische Geltungskraft des sogenannten Rechts auf Nichtwissen

Stand: 14.01.2014



Besonderes juristisches Interesse des Projektes liegt sowohl in der Untersuchung der normativen Grundlagen des "Rechts auf Nichtwissen" als auch in der Klärung seiner anwendungspraktischen Operationalisierung in ausgewählten konfliktträchtigen Szenarien. Juristisches Ziel des Projekts besteht in der Erarbeitung eines differenzierten normativen Konzepts mit abstrakt-generellen Leitlinien, um die Geltungskraft dieser Individualberechtigung im Widerstreit im gegenläufigen Belangen und werthaltigen Interessen in ihrer Reichweite wie ihren normativen Grenzen rationaler erfassen zu können.

Das zu entwickelnde normative Konzept soll dem künftigen Gesetzgeber, der Rechtsprechung sowie dem Rechtsanwender eine differenzierte Orientierung geben, auf welche Weise die komplexen Informationskonflikte angemessen bewältigt werden können. Denn ein solches Konzept fehlt bisher zur Gänze; der augenblickliche Meinungsstand erschöpft sich in einem antagonistischen Entweder-Oder, ohne die Problemlagen vertieft zu durchschauen. Der Gesetzgeber schwankt zwischen apodiktisch-verabsolutierender Bejahung eines solchen Rechts ohne Blick auf die damit einhergehenden Anwendungsprobleme und pragmatischen  Pseudolösungen (wie insbesondere im Falle des § 10 Abs. 3 S. 4 GenDG). Das systematische Erarbeiten eines differenzierten normativen Konzepts mitsamt den rechtsethischen Leitgesichtspunkten hat im Hinblick auf bestehende oder künftig zu erwartende Konfliktlagen in Bezug auf prädiktive Diagnostikverfahren das Potential, durch Aufklärung auch friedensstiftend zu wirken und allen Beteiligten Rechtssicherheit zu bieten.