Normatives Fundament und anwendungs-praktische Geltungskraft des sogenannten Rechts auf Nichtwissen

Stand: 14.01.2014



Prof. Dr. Gunnar Duttge studierte Rechtswissenschaften in Würzburg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1992, dem Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer 1993, dem Referendariat und gleichzeitigem Engagement als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Würzburg (Prof. Dr. Ellen Schlüchter) erfolgte 1995 die Promotion. Im Anschluss war er von 1995 bis 1999 als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Ellen Schlüchter) tätig. Im Januar 2000 folgte die Habilitation und die Verleihung der venia legendi für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie, im April 2000 dann die Ernennung zum Hochschuldozenten. Im November 2001 wurde er zum Universitätsprofessor (C3) für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München ernannt; im Oktober 2004 folgte die Berufung an die Georg-August-Universität Göttingen auf einen Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht (Nachfolge Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber). Seit Dezember 2005 ist er Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht; seit April 2010 Studiendekan der Juristischen Fakultät.