Normatives Fundament und anwendungs-praktische Geltungskraft des sogenannten Rechts auf Nichtwissen

Stand: 14.01.2014



Bei Ratsuchenden, Patienten- und Angehörigengruppen in der Psychiatrie kann das Spannungsfeld zwischen "Schutzbedürftigkeit" und "Autonomie" in Bezug auf die Möglichkeiten der modernen Medizin besonders gut abgebildet werden. So tritt bei Patienten mit psychischen Erkrankungen im Rahmen bestimmter Krankheitsbilder dieses Spannungsfeld besonders deutlich zu Tage und bedarf deswegen einer genauen Untersuchung. Es liegt dabei die Annahme zu Grunde, dass Patienten mit Psychiatrieerfahrung dieses Spannungsfeld bereits persönlich erlebt haben und deswegen auch wichtige Impulse zur Entwicklung eines normativen Fundaments des Recht auf Nichtwissen beisteuern können.